Einführung in Urheberrecht und Freie Lizenzen


 
Videoquelle: Agentur J&K - Jöran und Konsorten für OERinfo - Informationsstelle OER. (22.05.2020). Paul Klimpel: Grundlagen zu Urheberrecht, Freien Lizenzen und OER [Video]YouTube 


Einführung in Medienrecht in Bezug auf OER

 

 

Videoquelle: Agentur J&K - Jöran und Konsorten für OERinfo - Informationsstelle OER. (22.05.2020). Andrea Schlotfeldt: Grundwissen zum Medienrecht [Video]YouTube 


Was gibt es bei der Nutzung von Medien in den Kursen des SDG-Campus hinsichtlich des Urheberrechts zu beachten?

Medien und Materialien, die durch Dritte erstellt worden sind unterliegen häufig einem urheberrechtlichen Schutz. Sie als Kurserstellende dürfen diese nur dann nutzen wenn Sie eine entsprechende Erlaubnis von dem Urheber haben oder Sie sich auf eine sogenannte gesetzliche Schranke stützen können. Eine wichtige Schranke ist hier die des Zitatrechts (Borutta, 2022).
Generell gelten in den Kursen des SDG-Campus die Grundsätze des wissenschaftlichen Zitierens und des Zitatrechts.

Kompakt zusammengefasste Informationen zum Urheberrecht sind auch in der Erste Hilfe Online-Lehre der TH-Lübeck zu finden.

Videos

Videos aus Quellen wie YouTube oder Mediatheken

Das Framing/Einbetten von Videos ist erlaubt, wenn das Video vom Urheber/Rechteinhaber auf eine öffentliche Plattform wie z.B. YouTube geladen wurde.

Framing/Einbetten bedeutet, dass Besucher zum Abspielen des Videos den Kurs auf dem SDG-Campus nicht verlassen und die Originaldatei auf dem Server von z.B. YouTube bleibt.


Bilder

mit Creative Commons-Lizenz (oder ähnlicher Lizenz z.B. von Unsplash)

Eine Übersicht der verschiedenen Creative Common Lizenzen kann auf HubSpot eingesehen werden.

Folgende Angaben dürfen bei der Nutzung von CC-lizensiertem Material nicht fehlen:

  • Namensnennung des Autors oder der Autorin: Sie müssen den Namen des Urhebers oder seinen Profilnamen auf dem jeweiligen Bildportal angeben.
  • Link zur Quelle des Bildes: Der Autor, die Autorin oder das Werk müssen verlinkt werden, idealerweise über eine Verlinkung des Autorennamens.
  • Nennung der Lizenz und Verweis auf Lizenzurkunde: Sie müssen die Lizenz angeben, unter der der Urheber sein Bild veröffentlicht hat. Die Lizenz verweist via Verlinkung auf die Lizenzurkunde (englisch: »License deed«).
  • Hinweis auf Bearbeitung: Sofern eine Bearbeitung vorgenommen wurde, muss diese gekennzeichnet werden, beispielsweise mit »Bildausschnitt«.
  • Nennung des Werktitels: Bei CC-Lizenzen vor der Version 4.0 müssen Sie den Titel nennen, allerdings nur, falls dieser bekannt ist und Sie hierfür ausreichend Platz haben. Ab Version 4.0 genügt eine Verlinkung zu einer weiteren Seite, die die Rechteangabe besitzt.
  • Urheber im Dateinamen: Der Urheber sollte auch im Dateinamen genannt werden, sofern die Datei direkt per URL aufrufbar ist. (Jechorek, 2021))
Beispiel für den korrekten Beleg von CC-lizensierten Bildern




Bildquelle: "Wohnungen" von tribp, Lizenz: CC BY-2.0 





Bilder 

ohne CC-Lizenz, Grafiken und Diagramme

Bilder ohne CC-Lizenz, Grafiken und Diagramme dürfen im Sinne des Bildzitats zitiert werden. Da es sich bei Bildern immer um ein ganzes Werk handelt, das zitiert wird, ist bei Bildzitaten die Belegfunktion besonders zu beachten, d.h. im Text muss eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Bild erfolgen: Warum muss es gerade dieses Bild sein.


Welche Rechte gibt es beim Bildmotiv zu beachten?

Wenn Menschen, Kunst und Architektur, Produkte, Marken und Logos auf einem Bild zu sehen sind muss gefragt werden: Darf ich das Motiv zeigen?

Motiv Mensch:
Ist der Mensch erkennbar? Dann ist eine Zustimmung nötig (z.B. Model-Release).
Mensch(en) als Beiwerk? Die Landschaft ist das Hauptmotiv und erkennbare Menschen sind Beiwerk, das auch entfallen könnte, ohne dass sich der Inhalt und Charakter des Bildes verändern. Keine Zustimmung der abgebildeten Personen nötig.

Motiv Kunst und Architektur:
Architektur: Aufnahme von öffentlichem Platz aus? Keine Zustimmung des Urhebers nötig.
Architektur: Wissenschaftliche Auseinandersetzung? Im Sinne des Zitatrechts keine Zustimmung des Urhebers nötig.
Kunst im öffentlichen Raum: Aufnahme von öffentlichem Platz aus? Keine Zustimmung des Urhebers nötig.
Kunst (lebender Urheber oder noch nicht 70 Jahre verstorben): Benötigt Zustimmung des Urhebers/der Erben.
Kunst (Urheber mehr als 70 Jahre verstorben): Gemeinfrei. Keine Zustimmung des Urhebers/der Erben nötig.
Kunst als Beiwerk: Keine Zustimmung des Urhebers/der Erben nötig.
Kunst: Wissenschaftliche Auseinandersetzung? Im Sinne des Zitatrechts keine Zustimmung des Urhebers nötig.

Motiv Produkt:
Wenn das Foto des designgeschützten Produkts nicht gewerblich veröffentlicht wird und das Produkt ggf. nur Beiwerk ist, ist keine Genehmigung nötig. 


Motiv Marken und Logos:
Wenn Marke/Logo nur Beiwerk (z.B. Person bekleidet mit einem T-Shirt auf dem ein Logo erkennbar ist) ist keine Genehmigung nötig.


Ausführliche Hinweise zu Themen des Fotorechts finden sich auch im Fotomagazin.

Im Zweifelsfall sollte rechtliche Beratung eingeholt werden. 

Quellen:

Brutta, Y. (2022, 13. Juli). OER und Urheberrecht: Das Zitatrecht: Ein Gastbeitrag von Yannik Borutta, Rechtsinformationsstelle. ORCA.nrw-Blog. https://www.orca.nrw/blog/OER-und-das-urheberrecht

Jechorek, J. (2021, 22. April). Creative Commons: So funktionieren die Lizenzen. HubSpot.

Roos, E.-M. (2022). Praxisleitfaden Online-Kurs : Kurse Auf Digitalen Plattformen Rechtssicher Erstellen und Vermarkten. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.